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Glockengasse 12 67227 Frankenthal Tel:06233-880940
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AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen /
Praxisbedingungen /
Datenschutzerklärung

§ 1 Vertragsverhältnis
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald ein Patient bzw. Vertreter (im folgenden Patient genannt) in der Praxis persönlich oder vorzugsweise über die Terminanfrage einen Behandlungstermin anfragt und dieser durch die Praxis für Logopädie Sprech- & Lernstudio Peter Hallermann (in Folge als Praxis benannt) bestätigt wird, vorzugsweise per E-Mail.

Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zustande. Die AGB gelten mit der Erklärung auf der Terminanfrage als gelesen und anerkannt.
Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages stellt die Praxis die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung. Die Dauer einer Behandlung wird durch die Heilmittelverordnung des Arztes geregelt und beträgt 30, 45 oder 60 Minuten für eine Einzelbehandlung. Eine Behandlung ist nur bei Vorlage einer gültigen Heilmittelverordnung möglich (dies gilt auch für Privatpatienten).
Präventivmaßnahmen (z.B. Lesetraining in der Lesestube) werden terminlich ebenfalls über die Terminanfrage vereinbart und besprochen. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen.

§ 2 Termine
Die zu Beginn der Behandlung vereinbarten Termine (in aller Regel Serientermine bzw. Dauertermine) sind für den Patienten verbindlich reserviert, bis die Behandlung abgeschlossen ist oder die Termine einzeln oder komplett von Seiten der Praxis oder des Patienten gemäß Absageregeln in § 3 abgesagt werden.
Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten, d. h. bei verspätetem Erscheinen des Patienten verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch den Patienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte bzw. von der gesetzlichen Krankenkasse festgesetzte Preis für die gesamte Behandlungseinheit zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.
Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten gilt der Termin als unentschuldigt nicht wahrgenommen und kann von der Praxis privat in Rechnung gestellt werden. Werden 2 Termine in Folge unentschuldigt nicht wahrgenommen, behält sich die Praxis vor, die Behandlung abzubrechen, d. h. die restlichen Termine zu stornieren und das Rezept abzurechnen. Gleiches gilt, wenn während der gesamten Behandlungsdauer zu viele Termine (auch begründet) abgesagt werden, so dass das Erreichen des Behandlungszieles nicht in einer angemessenen Zeit möglich wird.
Die Aufsichtspflicht des Therapeuten währt generell nur für die Dauer der vereinbarten Behandlungszeit. Werden Minderjährige bzw. betreute Personen verspätet von der zuständigen Kontaktperson abgeholt und wird deshalb eine gesonderte Beaufsichtigung durch Praxispersonal nötig, können dadurch entstehende Kosten privat in Rechnung gestellt werden.
Die Praxis verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse bei vorhergehenden Behandlungen anderer Personen oder Verspätungen können zu geringen Wartezeiten führen. Der Patient kann aus o. g. geringfügigen Verzögerungen keinen Schadenersatzanspruch egal in welcher Form ableiten. Die Praxis ist bemüht, durch diese Verspätungen entstandenen Zeitdefizite nachzuholen bzw. an die Behandlungsdauer einer Heilmittelverordnung anzuhängen.
Die vereinbaren Termine finden statt montags bis freitags innerhalb der festgesetzten Tagestherapiezeit, auch in den Ferien.
An gesetzlichen Feiertagen ist die Praxis geschlossen. Über evtl. Brückentage wird im Einzelfalle entschieden.
Die Patienten bzw. die betreuende Person verpflichten sich, aktiv an der Therapie mitzuarbeiten. Es reicht nicht aus, wenn nur einmal in der Woche an dem Problem gearbeitet wird. Daher ist darauf zu achten, dass Übungen zu Hause sowie Hausaufgaben erledigt werden.
Nahrungsmittel, Spielzeuge und vor allem Mobiltelefone müssen im Therapieraum ausgeschaltet sein. Im Wartezimmer müssen Mobiltelefone „stumm“ geschaltet werden. 

$ 3 Absageregelung
Die vereinbarten Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Seitens der Krankenkasse und des behandelnden Arztes wird erwartet, dass die Termine strikt eingehalten werden und somit der Behandlungserfolg sich in angemessener Zeit einstellt.
Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser schriftlich über das Kontaktformular unter www.sls-hallermann.de mindestens 24 Stunden vorher (bei der Erstdiagnostik 48 Stunden vorher) abgesagt werden oder kann, wenn möglich, in Absprache mit der Praxis verschoben werden. Für die Einhaltung der Fristen ist der Patient verantwortlich. Absagen bzw. in Absprache getroffene Terminverschiebungen, die dieser Frist entsprechen, sind für den Patienten kostenfrei.
Bei kurzfristigen Absagen versucht die Praxis, die freigewordene Behandlungszeit an einen anderen Patienten neu zu vergeben. Gelingt dies, entstehen dem kurzfristig absagenden Patienten keine Kosten. Es ist zu berücksichtigen, dass es sehr schwierig ist, kurzfristig eine Therapie an einen anderen Patienten zu vergeben. Ist eine Neuvergabe der Behandlungszeit nicht möglich, werden sämtliche Ausfallkosten dem absagenden Patienten gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt. Der Patient erhält darüber eine gesonderte Rechnung. Die Praxis berechnet dem Patienten für eine nicht fristgerecht abgesagte Behandlungseinheit von jeweils 45 Minuten eine Ausfallpauschale von 75,00 €, von jeweils 30 Minuten 55,00 €.
Wird ein einzelner Termin abgesagt, bleiben die restlichen, vereinbarten Termine unverändert bestehen. Die Absageregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage.
Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen nicht stattfinden, teilt die Praxis dies dem Patienten so schnell wie möglich mit. Sofern es terminlich und personell möglich ist und ein kurzfristiger Therapeutenwechsel im Sinne des Patienten zulässig ist und vom Patienten gewünscht wird, bemüht sich die Praxis um eine Vertretung des Therapeuten. Andernfalls wird der Termin möglichst zeitnah nachgeholt oder an das Ende des Behandlungszeitraumes angehängt.
Urlaubs- und fortbildungsbedingte Ausfallzeiten werden von Seiten der Praxis ausreichend rechtzeitig bekanntgegeben.
Kurzfristige Absagen werden nur akzeptiert, wenn der Patient kurzfristig erkrankt ist oder bei höherer Gewalt. Erkrankungen oder andere Verhinderungen der betreuenden Person werden nicht berücksichtigt. Hier ist für Ersatz zu sorgen. Absagen aufgrund der Witterungsverhältnisse werden nicht akzeptiert (Ausnahme: Katastrophen). Absagen nach der Absagefrist aufgrund von Veranstaltungen im Kindergarten oder der Schule werden ebenfalls nicht anerkannt.

$ 4 Heilmittelverordnung
Der Patient verpflichtet sich dazu, bei seinem ersten Termin eine gültige Heilkostenverordnung vorzulegen. Wir keine gültige Verordnung vorgelegt und ist es nicht möglich, diese bis zum nächsten vereinbarten Termin nachzureichen, wird der vereinbarte Termin dem Patienten privat in Rechnung gestellt.
Heilmittelverordnungen gesetzlich versicherter Patienten sind ab Ausstellungsdatum 14 Arbeitstage gültig, es sei denn, der Arzt hat explizit unter dem Punkt „Behandlungsbeginn spätestens am …“  ein darüberhinausgehendes Datum angegeben. Behandlungsunterbrechungen dürfen ebenfalls 14 Arbeitstage nicht überschreiten, außer in begründeten Ausnahmefällen wie Urlaub, Krankheit und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Bei Überschreitung der o. a. Fristen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und wird abgebrochen.

$ 5 Abrechnung
Die aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag entstehenden Honoraransprüche werden bei gesetzlich versicherten Patienten von der Praxis direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
1) Zuzahlungen
Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Zuzahlungspflicht gemäß § 32 Abs 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V und haben daher 10 % der Behandlungskosten sowie 10,00 € je Heilmittelverordnung als Eigenleistung zu zahlen. Von Zuzahlungen befreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung (üblicherweise in Form des Befreiungsnachweises) vorzulegen.
2) Privatleistungen
Privatleistungen können zurzeit noch nicht mit den privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Der Privatpatient erhält über das vereinbarte Honorar üblicherweise nach jeder Heilmittelverordnung eine Rechnung mit der Anlage der Heilmittelverordnung zur Einreichung bei seiner privaten Krankenkasse. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt.
3) Leistungen für das Lesetraining
Das Lesetraining wird ohne Vertrag mit dem Patienten vereinbart und findet an einem regelmäßig wiederkehrenden Termin jede Woche für 45 Minuten statt. Die Leistungen der Lesestube sind aus dem ausliegenden Flyer ersichtlich sowie auf der Internetseite der Praxis. Das Honorar für das Lesetraining wird am Ende des Monats für die in Anspruch genommenen Trainingsstunden in Rechnung gestellt und müssen innerhalb 5 Tagen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Diese Leistungen können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Absagen sollten auch hier mindestens 24 Stunden über das Kontaktformular auf der Internetseite der Praxis geschrieben werden. Für den größten Erfolg ist es wichtig, dass der Patient regelmäßig am Lesetraining teilnimmt. Ausfälle werden von der Lesestube nicht berechnet.
Jeder Patient kann eine kostenlose und unverbindliche Schnupperstunde mit anschließender Beratung in Anspruch nehmen. 

§ 6 Datenänderungen
Sämtliche Datenveränderungen sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen. Dazu zählen:

– Stammdaten (u.a. Name, Adresse, Telefonverbindung, E-Mail-Adresse)
– Abrechnungsdaten (u.a. Krankenkasse, Rechnungsempfänger, Familienversicherungskonstellationen)
Sollten der Praxis durch verspätete oder versäumte Datenänderungsmeldungen Zusatzkosten entstehen, ist die Praxis gezwungen, diese Kosten dem Patienten in Rechnung zu stellen.

§ 7 Anzeigepflicht ansteckender Krankheiten
Sollten der Patient oder an naher Angehöriger unter einer ansteckenden Krankheit leiden (Erkältung, Grippe, Magen-Darm-Erkrankungen, ansteckende Kinderkrankheiten, auch Kopfläuse), ist er verpflichtet, der Praxis diese unbedingt vor dem Behandlungstermin mitzuteilen zum Schutz der Mitarbeiter und anderer in der Praxis anwesenden Patienten. Sollte der behandelnde Arzt empfehlen, dass der Patient aufgrund einer ansteckenden Erkrankung Arbeit/Schule/Kindergarten vorübergehend fernbleiben soll, so gilt diese Empfehlung auch für die Teilnahme an der Therapie in der Praxis.

Sollte sich ein Mitarbeiter an einer Erkrankung des Patienten angsteckt haben, die von dem Patienten bzw. der betreuenden Person wissentlich verschwiegen wurde, werden sämtliche Ausfälle dem Patienten privat in Rechnung gestellt in Höhe des Honorars der gesetzlichen Krankenkassen.

§ 8 Schweigepflicht
Die Praxis unterliegt – wie alle anderen Therapeuten und Ärzte – der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Dies gilt ebenfalls für Fachpraktikanten, die in Zusammenarbeit mit Universitäten/Berufsfachschulen für Logopädie in der Praxis hospitieren.

Der Patient muss daran denken, eine Schweigepflichtentbindung zu erstellen und zu unterschreiben, wenn gewünscht wird, dass außer dem Patienten und der betreuenden Person sowie dem behandelnden Arzt Auskünfte an Dritte erteilt werden sollen. Dies gilt auch für die interaktive Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten, Kindergärten und Schulen, sowie nicht-ehelichen Lebenspartnern.

§ 9 Therapiehunde
In der Praxis sind immer anwesend zwei kleine Shih Tzu, die als Therapiehunde ausgebildet wurden. Die Hunde besitzen kein Fell und Unterfell, sondern eine Behaarung. Daher gilt für diese Rasse, dass allergische Reaktionen nur äußerst selten auftreten können.

Sollte der Patient mit dem Beisein der Therapiehunde nicht einverstanden sein, so ist dies der Praxis mitzuteilen, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können. Die Hunde dürfen nicht gefüttert werden, außer mit der Nahrung, die in der Praxis zur Verfügung steht. Eine Absprache mit den Therapeuten ist notwendig.

§ 10 Änderungen der AGB und der Datenschutzerklärung
Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder Preise bei Privatpersonen werden dem Patienten schriftlich per E-Mail oder als Aushang in der Praxis mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Patient nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.

§ 11 Datenschutzerklärung

1) Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Es werden nur die Daten verarbeitet, die notwendig sind, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und der Praxis und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Auf dieser Grundlage verarbeitet die Praxis personenbezogene Daten, insbesondere die Gesundheitsdaten, des Patienten. Dazu zählen Name, Adresse, Geburtsdatum, die Verordnung vom Arzt, ggfls. Weiterführende Diagnostiken, Diagnosen, Behandlungspläne, Verlaufsdokumentationen, Therapieberichte an den Arzt, spezielle Anamnesedaten. Letztere werden durch ein Formular erhoben, welches passwortgeschützt und nur durch den Patienten erreichbar und sendbar ist. Die Erhebung dieser Daten ist Voraussetzung für die Behandlung. Ohne die Bereitstellung der erforderlichen Daten kann eine Behandlung nicht erfolgen. Die erhobenen Daten werden in der Patientenakte hinterlegt und gespeichert und unterliegen der Schweigepflicht. Die Patientenakten sind vor Zugriffen von außen sehr gut geschützt. Die entsprechenden Formulare werden dann gelöscht.

2) Weitergabe der Patientendaten
Die personenbezogenen Daten/Gesundheitsdaten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Patient schriftlich eingewilligt hat. Empfänger der Daten sind vor allem Krankenkassen, die verordnenden Ärzte und ggfs. ein ausgewähltes gesichertes Abrechnungsunternehmen. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei dem Patienten erbrachten sprachtherapeutischen Leistungen, zur Klärung von medizinischen, sich aus der Verordnung oder Behandlung ergebenden Fragen, sowie zur Klärung von sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Anliegen.

3) Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten werden von der Praxis nur solange aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Praxis jedoch dazu verpflichtet, die Gesundheitsdaten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Die Praxis ist gesetzlich verpflichtet, den Behandlungsverlauf zu dokumentieren. Diese Nachweise unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Aufbewahrungsfirst von 10 Jahren.

4) Rechte des Patienten
Der Patient hat das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Weiterhin kann er die Berichtigung von fehlerhaften Daten verlangen. Das recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit steht dem Patienten nach gesetzlichen Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen zu. Der Patient hat zusätzlich das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten/Gesundheitsdaten nicht rechtmäßig erfolgt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist:
                Prof. Dr. Dieter Kugelmann
                Postfach 3040
               Hintere Bleiche 34
                55116 Mainz
               Telefon: 06131 8920-0
                E-Mail:
poststelle@datenschutz.rlp.de
                Homepage: https://www.datenschutz.rlp.de

5) Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 li. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. li. b) Bundesdatenschutzgesetz.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.